Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.
Der Arbeitsschutz kann so wie die Ergonomie und die Betriebliche Gesundheitsförderung als ein Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements gesehen werden.
Das können Sie durch Arbeitsschutz mit ergonomie-leben erreichen:
Im Gegensatz zur Betrieblichen Gesundheitsförderung, die zum Ziel hat die Gesundheit und die persönlichen Kompetenzen der Mitarbeiter zu stärken um Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, hat der Arbeitsschutz das explizite Ziel Unfälle am Arbeitsplatz durch menschgerecht gestaltete Arbeit und Arbeitsplätze zu verhüten sowie die allgemeine Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt den betrieblichen Arbeitsschutz und verpflichtet Arbeitgeber dazu Gefährdungen am Arbeitsplatz zu identifizieren und entsprechende Schutzmaßnahmen einzuleiten. Diese Verpflichtung wird im § 3 ArbSchG Absatz 1 klar definiert:
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Im § 2 Absatz 1 ArbSchG werden Maßnahmen des Arbeitsschutzes definiert:
„Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“
Die wichtigsten Säulen des Arbeitsschutzes sind die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung. Der Arbeitgeber muss für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sorgen. Er ist dazu verpflichtet Gefährdungen zu bewerten und bei Bedarf Maßnahmen zu ergreifen. Ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz ist dabei die in § 5 ArbSchG verankerte Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsplätze hinsichtlich Gesundheitsgefahren strukturiert untersucht und beurteilt. Die Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig stattfinden, vor allem dann, wenn sich Arbeitsmittel oder Arbeitsprozesse verändert haben. Seit Ende 2013 sind Arbeitgeber auch dazu verpflichtet psychische Belastungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen.
Die zweite wichtige Säule ist die Unterweisung, bei der Arbeitnehmer über potentielle Risiken am Arbeitsplatz informiert werden müssen. Dies gilt vor allem bei neuen Arbeitnehmern, die in ihre Aufgaben eingewiesen werden. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich stattfinden und muss schriftlich dokumentiert sowie die Teilnahme per Unterschrift bestätigt werden.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz spielen noch weitere gesetzliche Grundlagen eine wichtige Rolle hinsichtlich des Betrieblichen Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz ist eines dieser Gesetze, das den Arbeitgeber dazu verpflichtet, Arbeitssicherheitsfachkräfte im Unternehmen zu bestellen. Eine weitere gesetzliche Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung, die Mindestvorschriften für betriebliche Einrichtungen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes festlegt.
Damit der Arbeitsschutz im Unternehmen effektiv umgesetzt werden kann und Arbeitsunfällen, sowie arbeitsbedingten Erkrankungen und Verletzungen vorgebeugt werden kann, bedarf es eines integrierten Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Die Ziele eines AMS werden im Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner definiert:
„Auf der Ebene der Organisation soll das AMS alle Angehörigen der Organisation motivieren, sich aktiv an einer systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes zu beteiligen.
Es zielt auf:
Ein solches Arbeitsschutzmanagementsystem wurde durch die Norm OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series) bisher festgelegt. Diese Norm wird nun durch die ISO 45001 abgelöst.
Unternehmen sollten bis zum 11.03.2021 ihr System nach den Anforderungen der ISO 45001 umgestellt haben. Mit Ablauf dieser Frist wird das Zertifikat nach OHSAS 18001 zurückgezogen. Die Kernstruktur der OHSAS 18001 wurde von der ISO 45001 übernommen. Zentrale Änderungen betreffen die Überprüfung von Drittanbietern, die umfangreichere Kontrolle von Gefährdungsbeurteilungen durch akkreditierte Zertifizierer sowie die erweiterte Einbeziehung von Führungspersonen und Beschäftigten.
ergonomie-leben unterstützt Sie als vorausschauender Gesundheitspartner dabei die physischen Belastungen Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu erkennen und diese zu dokumentieren und zu beseitigen. In Zusammenarbeit mit Ihren Mitarbeitern entwickeln wir zusätzlich Maßnahmen zur Reduktion ergonomischer Gefährdungen am Arbeitsplatz, sodass die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter durch gesunde Ergonomie verbessert wird. Dadurch gehen Sie als Unternehmen Ihrer Verpflichtung im Sinne des Arbeitsschutzes nach und verbessern die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz.
Seine vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit aller Beschäftigten – einschließlich der des öffentlichen Dienstes – durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Daraus abgeleitete Normen und Gesetze sind:
Gefährdungsbeurteilung
Die Analyse und Beurteilung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz stellt den wichtigsten Schritt zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen dar. Wenn ermittelt worden ist, ob und in welchem Ausmaße Gefährdungen und Belastungen vorhanden sind, dann lässt sich daraus der Handlungsbedarf ableiten und Schutzmaßnahmen entwickeln.
Eine Beurteilung der Gefährdungssituation liefert Erkenntnisse zum Arbeitssystem sowie zu den Belastungsschwerpunkten. Daraus können Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung abgeleitet werden. Gemäß § 5 ArbSchG ist eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Verringern von physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorgeschrieben